Hinweis zur Rückgabe von Batterien

gemäß §12 BatterieVO:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie
als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie als Endverbraucher sind
gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Alte Batterien und Akkus können
unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden,
wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.